Lösungen und erste Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis

 

Am 01. Juni 2007 ist REACh in Kraft getreten. „REACh“ – dieses einfache Kürzel für „Registrieren, Evaluieren und Autorisieren von Chemikalien“ sorgt für Aufregung in vielen Unternehmen. Mit der REACh-Verordnung verbinden sich Verpflichtungen für Hersteller, Importeure, nach geschaltete Anwender, alle die Chemikalien verwenden und· handeln sind aufgefordert REACh in die Praxis umzusetzen.

Während unserer Tagungen berichten Ihnen kompetente Referenten aus der betrieblichen Umsetzung und Behörden über ihre ersten Erfahrungen mit REACH. Referate und intensive Diskussionen geben Ihnen als Geschäftsleitungen, Beauftragten und Zuständigen für REACh:

  • aktuelle Informationen und konkrete Vorschläge zum EU-Chemikalienrecht
  • wertvolle Erfahrungen aus der Praxis, wie Sie REACH schneller in ihrem Unternehmen umsetzen können
  • Hinweise auf Gefährdungspotentiale, um ihr Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu schützen
  • Rat wie Rechtssicherheit für Gefahrstoffe und die damit verbundenen Tätigkeiten in ihrem Betrieb hergestellt werden können
  • einen Wissensvorsprung, und was bei REACh zu beachten ist, um Straf- und Bußgelder zu vermeiden
  • Ansätze für den Umgang von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die Herstellung der Rechtssicherheit im Unternehmen

REACh: Keine Stoffdaten – keine Vermarktung!

Am 01. Juni 2007 ist REACh in Kraft getreten. Danach dürfen künftig in Europa nur noch Stoffe in Verkehr gebracht werden, zu denen ausreichende Daten vorliegen. Auch Stoffe, die unter die Altstoffbewertung fallen, müssen untersucht werden. Die Erstellung eines elektronischen Stoff- und Hilfsmittelinventars ist eine geeignete Dokumentationsform und gibt einen schnellen Überblick z.B. über Anwendung und Eigenschaften, Zusammensetzung der Zubereitung, gefährliche Inhaltsstoffe, Lieferanten usw., ergänzt um jährliche Verbrauchsmengen.

Beweislastumkehr durch REACh!

Das REACh-System basiert – anders als das bisherige europäische Chemikalienrecht – auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Es verlangt vom jeweiligen Hersteller und Importeur, dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien selbst verantwortlich ist und die zur Bewertung notwendigen Daten selbst beschafft. Grundsätzlich stellen sich bei der Exposition von Stoffen Fragen wie: Welche Stoffe werden in welchen Mengen bei welchen Verwendungen eingesetzt? Wie sehen die Expositionsmuster (Dauer und Häufigkeit) aus? Wie sind die Expositionswege (Aufnahmewege) im Humanbereich und in den Umweltmedien?

Besonders wichtig sind die so genannten CMR-Stoffe (carzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) der Kategorie 1 bzw. 2 und Stoffe mit den kombinierten R-Sätzen R50/53. Hier ist es ratsam eine Substitution gegen andere weniger gefährliche Substanzen bis zum 01.12.2010 anzustreben. Offen bleibt die Frage wie die Substitution gefährlicher Chemikalien durch unbedenklichere Stoffe erreicht werden kann?

Informationsaustausch, Dossier und Report

Sicherheitsdaten zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, Toxizität, Ökotoxizität und Umweltverhalten werden in einem Chemical Safety Report zusammengefasst. Von Bedeutung ist der v.a. der Informationsaustausch, also die Kommunikation innerhalb der Lieferkette in beide Richtungen zwischen Herstellern und Anwendern. Der Anwender wird durch das Technical Dossier über die sicheren, registrierten Verwendungszwecke informiert. Soll der Stoff zu einem neuen Verwendungszweck genutzt werden, so muss er einer weiteren Sicherheitsprüfung und Registrierung unterzogen werden.

 

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